art das Kunstmagazin / Journal / „Wann ist eine Wand ein Werk?“
Auszug: … „Kein Einzelfall: Auch General
Motors parkte ungefragt einen
Cadillac neben einem Graffito
des Street-Art-Künstlers
Smash 137. Ein Drittel des Werbefotos
(Motto: »The Art of drive«)
zeigte das Auto, zwei Drittel das
Wandbild. Das angerufene Gericht
ordnete die Wandarbeit
nicht als Teil der Architektur,
sondern als eigenständiges Werk
ein. Der Modedesigner Jeremy
Scott druckte unbefugt Arbeiten
des Sprayers Rime auf ein Moschino-
Kleid. Und Ai Weiwei verklagte
einen dänischen Volkswagen-
Händler, nachdem dieser 2017 unbefugt eine Großinstallation
in Kopenhagen für eine
Werbekampagne fotografierte.“ …
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